"Es ist normal, verschieden zu sein"
(Pablo Pineda)
Schwerpunktschulen entwickeln ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung eines jeden Kindes und Jugendlichen.
Zum Schuljahr 2010/2011 wurde von der ADD Koblenz der Auftrag an unsere Schule gestellt, die integrative Arbeit der Grundschule in Monzingen als zuständige weiterführende Schule fortzuführen.
SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden von RegelschullehrerInnen, Förderschullehrerinnen und pädagogischen Fachkräften in den Klassenstufen des Bildungsgangs Berufsreife (5 - 9) unterrichtet.
1. Begriff Integration/ Inklusion
Integration als pädagogischer Begriff ist „das gemeinsame Lernen und Leben nicht behinderter und behinderter Kinder und Jugendlicher in Regelklassen, erforderlichenfalls mit fachlicher sonderpädagogischer Unterstützung“. Das heißt, dass einzelnen Schülern mit Beeinträchtigungen speziell auf sie zugeschnittene Maßnahmen angeboten werden, damit sie die Regelschule besuchen können. Inklusion meint darüber hinaus die Verwirklichung einer allgemeinen Schule für alle als optimierte und erweiterte Integration. [Sander,A. (2002): Internationaler Stand und Konsequenzen für die sonderpädagogische Förderung in Deutschland. In: Hausolter, A./Boppel, W./Menschenmoser, H.(Hrsg.): Perspektiven sonderpädagogischer Förderung in Deutschland.]
Der gemeinsame Schulbesuch von beeinträchtigten und nicht-beeinträchtigten Kindern wird seit 2008 durch die UN- Menschenrechtskonventionen gefordert, der sich 2010 die europäische Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen anschloss. Zentrales Anliegen ist die gleichberechtigte Teilnahme beeinträchtigter Menschen am gesellschaftlichen Leben.
2. Pädagogische Leitlinien für die Schwerpunktschule
Als Schwerpunktschule wollen wir dem „gemeinsamen Lernen und Leben“ durch Umsetzung der pädagogischen Leitlinien [vgl. Förderschulen]. gerecht werden:
3. Der Unterrichtsalltag
3.1 Unterricht im Klassenverband
Es ist uns sehr wichtig, den SchülerInnen möglichst häufig ein gemeinsames Lernen im Klassenverband zu ermöglichen, da Kinder von Kindern lernen und dies enorme Entwicklungsanreize schafft.
So geben wir einer inneren Differenzierung mit Hilfe offener Lernformen und differenzierten Aufgaben im Klassenverband Vorrang vor einer Einzelförderung von drei oder vier SchülerInnen im Sinne einer äußeren Differenzierung. Wenn FachlehrerInnen ohne FörderschullehrerInnen/ Pädagogische Fachkraft unterrichten, bieten sie den SchülerInnen differenzierte Aufgabenstellungen an. Die FörderschullehrerInnen / Pädagogische Fachkraft stehen ihnen hierbei beratend zur Seite.
"Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Bei derGestaltung des Unterrichts sind die besonderen Belange behinderter Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen."[ÜbergreifendeSchulordnung §2 (1-2].
Es ist von großer Bedeutung, dass das Schulteam [RegelschullehrerIn, FörderschullehrerIn, Pädagogische Fachkraft, Schulsozialarbeiterin, etc.] sich nach den individuellen Förderbedürfnissen der Kinder richtet und eine positive Einstellung zu den SchülerInnen hat. Das Schulteam entwickelt individuelle inhaltliche Angebote, die sich dem Entwicklungs- und Erlebnisstand des Kindes anpassen. Im Unterricht wird ein geeignetes Lernklima ermöglicht, in dem alle SchülerInnen entsprechend der individuellen Fähigkeiten arbeiten können. Der Unterricht orientiert sich dabei an den individuellen Förderplänen.
Es wird die Möglichkeit geboten, dass sich die SchülerInnen mit dem gleichen Unterrichtsthema aber auf unterschiedlichem Niveau beschäftigen. Hierbei erhalten die Schüler differenzierte Lernangebote und zusätzliche Hilfsmittel werden bereitstellt. Weiterhin werden die SchülerInnen zum selbstständigen Arbeiten angeleitet. Das Schulteam unterstützt die Schülerinnen beim Erzielen von Lernerfolgen, welche die Lernbereitschaft positiv beeinflussen.
Individuelle Förderung beinhaltet auch eine zieldifferente Vorgehensweise, wenn die vorhandenen Kompetenzen der Schülerinnen dies erfordern.
Auch SchülerInnen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aber mit Lernschwierigkeiten profitieren von den zusätzlichen Förderangeboten inForm eines präventiven Charakters.
3.2 Unterricht in der Kleingruppe
SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf haben die Möglichkeit, Lerninhalte des Regelunterrichts innerhalb der Kleingruppe aufzuarbeiten und zu vertiefen. Diese Förderung kann in Absprache mit den Fachlehrern selbstverständlich auch den Regelschülern zuteilwerden.
Im Förderunterricht werden die Lerninhalte gemäß dem Lernstand der jeweiligen SchülerInnen mit Hilfe von differenzierten,individuellen Arbeitsmaterialien wiederholt und gefestigt. Spielerische als auch handlungsorientierte Übungen fördern hierbei den Lernprozess.
Sind SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf den Anforderungen des Regelunterrichts im Fach Englisch nicht gewachsen, erlernen sie innerhalb der Kleingruppe anhand des Lehrwerks Klick! Grundlagen der englischen Sprache. Dabei wird darauf geachtet, dass das Sprechen in sinnvollen, für die Schüler relevanten Kontexten geschieht. Zahlreiche Spiele, Dialoge und Cartoons regen zum handlungsorientierten Umgang mit Sprache an. Rhythmische Elemente in Form von Liedern und Raps unterstützen hierbei den Sprachlernprozess. Zudem können diese Englischstunden genutzt werden, um den regulären Unterrichtsstoff der Kernfächer Deutsch und Mathematik aufzuarbeiten. Somit erleichtert es den SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf, den Anschluss an die Klasse in den Hauptfächern halten zu können.
Die Differenzierungsräume der Schule werden für die Einzel-, bzw. Kleingruppenförderung genutzt. Hier können auch Elterngespräche und Teamabsprachen stattfinden.
4. Leistungsfeststellung
"Leistungen von Schülerinnen und Schülern sind als Schritte und Resultate im Lernprozess zu sehen. Bei der Leistungsfeststellung und bei der Leistungsbeurteilung sind vielfältige mündliche, schriftliche und praktische Beiträge zu berücksichtigen. Alle zur Leistungsfeststellung herangezogenen Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden sein. Die Leistungsbeurteilung erfolgt punktuell oder epochal. Die Anzahl der Leistungsbeurteilungen kann bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern unterschiedlich sein". [Übergreifende Schulordnung §50 (1-3)]
SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf schreiben Klassenarbeiten, Tests und Hausaufgabenüberprüfungen in der Regel zur gleichen Zeit wie ihre MitschülerInnen. Diese Überprüfungen dienen dem Erkennen der bereits vorhandenen Kompetenzen. Dabei sind Differenzierungsmaßnahmen, wie beispielsweise mehr Zeitumfang, verringerter Umfang der Arbeitsaufträge und eine Vereinfachung der Sprache individuell zu berücksichtigen. Ist die Leistung im zielgleichen Unterricht „ausreichend“ oder besser, erhält der Schüler eine Ziffernnote. Ist die Leistung schlechter als „ausreichend“ erfolgt eine Punktbewertung und ggf. eine verbale Beurteilung. Die Inanspruchnahme des Differenzierungsmaterials wird unter der Überprüfung vermerkt.
5. Aufgaben des Schulteams
5.1 Kooperation innerhalb der Schule
Das jeweilige Schulteam plant den Unterricht gemeinsam und führt diesen in Form von Team-Teaching durch. Hierbei ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, bei der die unterschiedlichen Kompetenzen eingebracht werden, unabdingbar. Im Team ist der Blick auf (den) einzelne(n) SchülerInnen breiter gestreut und hängt somit nicht nur von einer einzelnen Person ab. Wichtig ist das Wissen über die gemeinsame Verantwortlichkeit für alle SchülerInnen.
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass individuelles Lernen möglich ist. Das Team begleitet und unterstützt Schülerinnen bei Schwierigkeiten, differenziert Arbeitsaufträge bei Bedarf, erarbeitet Handlungsmöglichkeiten bzw. Handlungsalternativen bei Lern- und Verhaltensproblemen und differenziert Klassenarbeiten und andere Überprüfungen. Hierfür sind regelmäßige Treffen und Absprachen erforderlich.
Das Förderteam (FörderschullehrerInnen, pädagogische Fachkraft und RegelschullehrerInnen) trifft sich regelmäßig, um das Förderkonzept weiterzuführen und an den Förderplänen zu arbeiten.
5.2 Vernetzung mit anderen Schulen
Der Austausch über die Art und den Umfang der bisherigen Förderung sowie gegenseitige Hospitationen von Schwerpunktschulen und abgebenden Grundschulen bzw. Förderschulen sind wichtig, um den Übergang bezüglich des Schulwechsels für die betroffenen Schüler zu erleichtern.
5.3 Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Teil der Arbeit, denn niemand kennt das Kind besser als die Eltern. Die Kooperation findet in einem regelmäßigen Informationsaustausch statt. Dieser kann in der Schule, telefonisch oder im Rahmen eines Hausbesuches stattfinden. Die Eltern werden dabei über Lern- und Entwicklungsfortschritte, Förderziele und schulische Inhalte informiert, Förderpläne werden besprochen und Probleme erörtert.
Umgekehrt informieren die Eltern die Schule über alle ihr Kind betreffenden Angelegenheiten. Die Schule und das Elternhaus treffen Vereinbarungen zur Unterstützung und Förderung des Kindes.
5.4 Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
Die Einbeziehung außerschulischer Institutionen in die Förderung der SchülerInnen spielt vor allem im Übergang Schule – Beruf eine wichtige Rolle. Um den Übergang so erfolgreich, nachhaltig und reibungslos wie möglich gestalten zu können, arbeiten die Berufswahlkoordinatorin, Schulsozialarbeiterin und das Schulteam eng mit außerschulischen Organisationen zusammen.
5.5 Förderpläne
Die FörderschullehrerInnen und die pädagogische Fachkraft erstellen gemeinsam mit der Klassenleitung fortlaufend individuelle Förderpläne für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Hierbei werden der aktuelle Lernstand des Kindes, die Schwerpunkte der Förderbereiche samt Zielsetzungen, die konkreten Fördermaßnahmen sowie die personellen,materiellen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Förderung dokumentiert. Diese individuellen Förderpläne werden mit den jeweiligen Kindern und deren Eltern in der Regel halbjährlich besprochen, evaluiert und fortgeschrieben.
5.6 Zeugnisse
In Absprache mit der Klassenleitung sowie den jeweiligen FachlehrerInnen verfassen FörderschullehrerInnen und die pädagogische Fachkraft gemäß der erbrachten Leistung des Schülers ein Verbal-, bzw. Ziffernzeugnis. Ist die Leistung im zielgleichen Unterricht nach Regelschulniveau mindestens ausreichend, erhalten die SchülerInnen eine Ziffernnote. Andernfalls wird der Lernstand in Form einer Verbalbeurteilung beschrieben. SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf erwerben somit am Ende ihrer Schulzeit ein Abschluss- oder Abgangszeugnis gemäß ihrer jeweiligen Bildungsgänge.
Unsere Schule
Schülerzahl/Förderschwerpunkt
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Klassen
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Personal
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2010/2011 Schülerinnen und Schüler mit:
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5 - 7 KoA |
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2011/2012 Schülerinnen und Schüler Förderschwerpunkt Lernen
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5 - 7 |
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2012/2013 Schülerinnen und Schüler mit:
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5 - 8 |
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2013/2014 Schülerinnen und Schüler mit:
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5 - 8 |
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2014/2015 Schülerinnen und Schüler mit:
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5 - 9 |
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2015/2016 Schülerinnen und Schüler mit:
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5 - 9 |
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2016/2017 Schülerinnen und Schüler mit:
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5 - 9 |
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2017/2018 Schülerinnen und Schüler mit:
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5 - 9 |
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2018/2019 Schülerinnen und Schüler mit:
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5 - 9 |
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2019/2020 Schülerinnen und Schüler mit:
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5 - 9 |
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2020/2021 - 2022/2023
Schülerinnen und Schüler mit: