Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Kreisverwaltung bittet darum, bei witterungsbedingten Fahrausfällen nach-folgende Regelungen zu beachten:
Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an Sicherheit für die beförderten Fahrgäste.
Bad Sobernheim, 08.12.2022
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
nachstehende Dateien informieren Sie und euch über die Neureglung der Schülerbeförderung, die ab 02.11.2022 gültig ist.
Die Informationen zu den einzelnen Bussen zur Schule und zurück zum Heimatort, zur Schulbeförderung und zum Lesen der "Schulliste" (Stand: 08.11.2022) vom Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund finden Sie nachstehend.
Die Fahrmöglichkeiten im neuen Busnetz im Landkreis Bad Kreuznach sind veröffentlicht unter: www.rnn.ino
Einzugeben sind:
Wohnort – Zielort (mit Endhaltestelle z.B. Schule, Schulzentrum oder Bahnhof)
Informationen zu den Fahrmöglichkeiten erhalten Sie und ihr auch über das Info-Büro des RNN: 06132 – 78 96 22 oder über die Fahrplanaushänge an den Haltestellen.
Wenn Sie Fragen rund um den Schülertransport haben, wenden Sie sich bitte ab 02.11.2022 an die entsprechend zuständigen Personen, die Sie im unten aufgeführten Dokument "Zuständigkeiten Schülertransport" finden.
Bei Busausfällen kontaktieren Sie bitte folgende Telefonnummer der KRN:
0671-89 66 40.
Freundliche Grüße
Jutta Nitze
Schulleiterin
Stand: 08.11.2022
Information der Kreisverwaltung bezüglich der Fahrkarten, der Zuständigkeiten und Ansprechpartner im Schülertransport 2020/2021
Fahrplan Schuljahr 2020/2021 - Information der Kreisverwaltung
In der Winterzeit kann es witterungsbedingt immer wieder zu Fahrausfällen kommen. Der Kreis Bad Kreuznach als Schulträger bittet daher dringend darum, folgende Reglung bei Fahrausfällen zu beachten:
"Die Schülerinnen und Schüler sollen „unter Aufsicht des Fahrerpersonals verbleiben. Die Schüler/ innen können jedoch auf eigenen Wunsch aussteigen. Der Fahrer muss sie dann darauf hinweisen, dass sie dies auf eigene Gefahr tun. Bei Dunkelheit dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur Schüler ab der Kl. 8 aussteigen.
In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft. Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an Sicherheit für die beförderten Fahrgäste.“ (Kreisverwaltung Bad Kreuznach)
Bei Fragen zu den Busprobleme im ÖPNV (Verspätungen, Busausfall, „überfüllte Busse“) wenden Sie sich bitte:
ORN:
Herr Ottmar Lorenz: 06131 – 375 76 52 oder
Service Hotline ORN: 06131 - 49 75 022
Fa. Westrich: 06751 – 6228
Sollten Sie weitere Fragen zur Schulbusbeförderung haben, bitten wir Sie, sich an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach (siehe Schreiben "Schülerfahrkarten...") zu wenden: