DRS-Infos-Corona


ZWEI SELBSTTESTUNGEN PRO WOCHE

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, 

 

seit dem 08.11.2021 wurden auf Anordnung des Bildungsministeriums an den rheinland-pfälzischen Schulen nur noch einmal pro Woche anlasslose Testungen durchgeführt.

 

Aufgrund des Beschlusses der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Minister-präsidentInnen vom 18. November 2021 werden u.a. auch die schulspezifischen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen (u.a. Testkonzept für Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte) angepasst.

 

Für die Schule bedeutet dies, dass ab kommender Woche (47. Kalenderwoche) wieder zwei anlasslose Testungen pro Woche durchgeführt werden.

 

Freundliche Grüße

Ihre Schulleitung

 

Stand: 20.11.2021


aktualisierter DRS-Hygieneplan gültig ab 23.06.2021

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DRS-Hygieneplan Corona - Stufe 1 ab 23.0
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Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

heute hat das Bildungsministerium die Schulen über die Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen im Freien und im Unterricht bei einer Inzidenz unter 35 informiert. Der entsprechende 9. Hygieneplan-Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz wurde aktualisiert und gilt ab Montag, 21.06.2021.

 

Grundsätzlich gilt ab Montag, 21.06.2021:

 

Inzidenz unter 35 an drei aufeinander folgenden Tagen:

  • Maskenpflicht für alle im Schulgebäude bis zum Platz
  • Keine Maskenverpflichtung im Freien

Inzidenz über 35 an drei aufeinander folgenden Tagen:

  • Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände (innen und außen)
  • Maskenpausen sollen regelmäßig eingelegt werden

Ausnahme:

  • zur Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) mit einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen. (auch in der Mensa)
  • während der Pause im Freien (Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter)

Selbstverständlich kann jede/jeder für sich persönlich und frei entscheiden, ob sie/er auf das Tragen der Maske bei einer Inzidenz unter 35 verzichten möchte oder nicht.

 

Freundliche Grüße

Jutta Nitze

 

Stand: 16.06.2021


Umsetzung des geänderten Infektionsschutzgesetzes

Für alle Schülerinnen und Schüler gelten ab Montag, 26.04.2021 folgende Reglungen:

 

1.      es gilt eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, die Voraussetzung ist,

         dass Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen bzw. in der

         Notbetreuung sein können

 

2.      die Testpflicht ist erfüllt:   

a)      mit der Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler in der Schule

b)      durch die Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis

         einer vom Land beauftragten Teststelle

c)      durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer ärztlichen Bescheinigung

         über ein negatives Testergebnis.

 

3.      Wird die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule verweigert und auch

         keine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorgelegt, dürfen

         Schülerinnen und Schüler nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen und

         müssen die Schule verlassen.

 

4.      Da die Testpflicht gesetzlich geregelt ist, muss eine Einverständniserklärung der

         Eltern zur Testung uns nicht mehr vorliegen; wir setzen voraus, dass

         Schülerinnen und Schüler, welche zur Schule kommen, selbstverständlich an der

         Selbsttestung teilnehmen bzw. die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

 

5.      Die Präsenzpflicht wird durch die Änderung des Gesetzes nicht aufgehoben

 

6.      Aufgrund der gesetzlichen Neureglung müssen Schulen in den Wechselunterricht

         gehen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei

         aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100

         überschreitet. In Rheinland-Pfalz wird der Wechselunterricht jedoch –

         unabhängig davon – bis zu den Pfingstferien fortgesetzt (auch unterhalb einer

         Inzidenz von 100).

 

7.      Präsenzunterricht bzw. Wechselunterricht wird eingestellt, wenn die 7-Tage-

         Inzidenz im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 165

         überschreitet. Der Fernunterricht beginnt dann am übernächsten Tag. Der

         Landkreis (Schulträger) entscheidet auf Grundlage der Inzidenzzahlen des

         Robert-Koch-Instituts, wann das sein wird.

 

8.      Wechselunterricht wird wieder aufgenommen, wenn an fünf

         aufeinanderfolgenden Tagen der Wert unter 165 bleibt. Dies geschieht am

         übernächsten Tag und wird ebenfalls von Schulträger und Schulaufsicht (ADD

         Koblenz) in Zusammenarbeit mit der Schule entschieden.

 

Stand: 22.04.2021


Wer darf die Präsenzpflicht der Schülerinnen und Schülern aufheben?

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

da uns immer wieder Anfragen bezüglich der Möglichkeit des Aussetzens der Präsenzpflicht für unsere Schülerinnen und Schüler erreichen, möchte ich auf folgendes hinweisen:

 

In welcher Form der Unterricht an der Schule durchgeführt wird, d.h., ob als Fernunterricht, Wechselunterricht mit Präsenzpflicht oder regulärer Unterricht im Klassenverband, entscheidet ausschließlich das Bildungsministerium

 

Die Schule darf die Präsenzpflicht der Schülerinnen und Schüler nicht aufheben

 

Davon abweichend kann der Schulträger in Zusammenarbeit mit der ADD und der Schule bei einem massiven Corona-Ausbruch an der Schule entsprechend den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes besondere Reglungen für einen bestimmten Zeitraum festlegen.

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund

Jutta Nitze


Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

 

an unserer Schule sind eine Schülerin und ein Schüler positiv auf Covid-19 getestet worden. 

 

Der Schüler (Klassenstufe 8) hat die Schule nach den Osterferien noch nicht besucht gehabt und befindet sich seit Dienstag bis einschließlich 27.04.2021 in häuslicher Quarantäne.

 

Die Schülerin (Klassenstufe 7) besuchte zuletzt am Mittwoch, 14.04.2021 die Schule. 

Die Corona Stabsstelle Bad Kreuznach hat heute Nachmittag eine Lehrkraft sowie neun SchülerInnen der Klasse bis einschließlich 28.04.2021 in Quarantäne gesetzt und die restlichen sechs SchülerInnen der Klasse  in den Fernunterricht versetzt. Die Eltern und Sorgeberechtigten der betroffenen SchülerInnen sind bereits am heutigen Samstag, 17.04.2021 telefonisch informiert worden.

 

Freundliche Grüße

 

Jutta Nitze

 

Stand: 17.04.2021  


Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

 

alle Informationen des Bildungsministeriums zur Selbsttestung von Schülerinnen und Schülern finden Sie unter dem Reiter Informationen der ADD und des Ministeriums. 

 

Sollten Sie mit der Testung Ihres Kindes in der Schule einverstanden sein, bitte ich Sie, die Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Kind mitzugeben. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Sorgeberechtigte unterschreiben.

 

An unserer Schule kommt der Antigen-Selbsttest der Firma Roche zum Einsatz. Zu Ihrer und Ihrer Kinder Vorabinformation können Sie sich das Video auf der Seite des Bildungsministeriums anschauen. 

 

Freundliche Grüße

Jutta Nitze

 

Stand: 13.04.2021

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Anlage 1_ Formular Einverständniserkläru
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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

  

auf Anordnung des Bildungsministeriums vom 26.02.2021 wird ab Montag, 08.März 2021 der Wechselunterricht beginnen. Es besteht für alle Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht Präsenzpflicht, sofern ein ärztliches Attest sie nicht vom Unterricht befreit.

  

Gestartet wird mit den Klassenstufen 5 und 6. In der Woche vom 08.03. - 12.03.2021 ist in den Klassenstufen 7 - 10 weiterhin Fernunterricht.  Ab Montag, 15. März 2021 sollen dann auch die übrigen Klassenstufen 7 - 10 zurück in den Wechselunterricht kommen.

   

Während des Wechselunterrichts wird auch die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 - 7 weiter fortgesetzt. 

Sofern Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, so informieren Sie uns bitte spätestens am Vortag des Tages, an dem Sie eine Notbetreuung (7.30 Uhr - 12.40 Uhr) benötigen, bis 12 Uhr per Mail info@rsbadsobernheim.de.

Teilen Sie uns bitte in der Mail den Namen und die Klasse Ihres Kindes mit. Danke.

 

Hoffen wir, dass die Infektionslage stabil bleibt bzw. sich stetig verbessert, so dass dem Beginn des Wechselunterrichts nichts entgegenstehen wird.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Nitze, Schulleiterin

 

Stand: 26.02.2021


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

  

auf Anordnung des Bildungsministeriums vom 11.02.2021 wird der Fernunterricht für die Klassenstufen 5 - 13 fortgesetzt. 

Sofern es das Infektionsgeschehen und die weiteren Entwicklungen zulassen, ist es geplant, dass unsere Schülerinnen und Schüler auch bald wieder im Wechselunterricht in die Schule zurückkommen können.

 

Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten somit weiterhin über die Lernplattform Moodle alle Informationen zu den unterschiedlichen Unterrichtsfächern. Die Unterrichtszeit im Fernunterricht ist täglich von 7.30 Uhr bis 12.40 Uhr.

 

Sollte Ihr Kind z.B. an einer BigBlueButton-Sitzung nicht teilnehmen, Feedbacktermine oder Abgabefristen nicht einhalten können, so informieren Sie hierüber bitte direkt die zuständige Lehrkraft, da dies sonst als unentschuldigtes Schulversäumnis gewertet werden kann.

 

Während des Fernunterrichts wird auch die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 - 7 weiter fortgesetzt. 

Sofern Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, so informieren Sie uns bitte spätestens am Vortag des Tages, an dem Sie eine Notbetreuung (7.30 Uhr - 12.40 Uhr) benötigen, bis 12 Uhr per Mail info@rsbadsobernheim.de.

Teilen Sie uns bitte in der Mail den Namen und die Klasse Ihres Kindes mit. Danke.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Nitze, Schulleiterin

 

Stand: 11.02.2021


Auf Corona positiv getestete Schüler

An unserer Schule gibt es zurzeit keinen Schüler und keine Lehrkraft, die positiv auf Corona getestet wurden.

(Stand: 01.12.2020)


Maskenpflicht im Unterricht ab 02.11.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, 

 

aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen hat das Bildungsministerium heute mitgeteilt, dass ab Montag, 02.11.2020 in allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Schutzbedeckung zu tragen ist. 

 

Dies bedeutet, dass die Maskenpflicht entsprechend dem gültigen 5. Hygieneplan des Bildungsministeriums vom 17.08.2020 auch weiterhin zusätzlich zum Unterricht im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulhof gilt. (vgl. Hygieneplan des Bildungsministeriums vom 17.08.2020, S. 5)

 

Diese Maskenpflicht im Unterricht gilt vorerst bis zum 30. November 2020.

 

Ich empfehle allen Schülerinnen und Schülern mindestens eine Ersatzmaske mitzubringen, da es an einem langen Schultag ratsam ist, die Masken zu wechseln.

 

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie, wann immer es geht, zu Hause!

 

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Nitze, Schulleiterin


Schulbeginn 26.10.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

ich hoffe, dass alle gesund sind und gut durch die Herbstferien gekommen sind.

Leider hat sich das Infektionsgeschehen in unserem Raum in der Zwischenzeit besorgniserregend entwickelt.

 

Corona-Taskforce Bad Kreuznach

Die Corona-Taskforce Bad Kreuznach hat zusammen mit dem Land daher u.a. beschlossen, dass in den weiterführenden Schulen in der Stadt Bad Kreuznach ab Montag Maskenpflicht im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 besteht.

Diese Reglung betrifft unsere Schule noch nicht. Doch bitte ich Sie im Interesse aller, Ihre Kinder nochmals darauf hinzuweisen, sich stets an alle Hygieneregeln der Schule zu halten. Das konsequente Einhalten der AHA-Regeln und das Tragen der Maske sind unabdingbar. Es gilt weiterhin der Hygieneplan des Bildungsministeriums und der daran angepasste DRS-Hygieneplan. Änderungen teilen wir Ihnen umgehend mit.

 

Lüftung in den Klassenräumen

Um einen regelmäßigen Luftaustausch in den Klassenräumen zu gewährleisten, wird nach den Ferien alle 20 Minuten in den Klassen stoßgelüftet. Während der Pausen wird ebenfalls durchgängig gelüftet, dies führt jedoch dazu, dass die Klassenräume zeitweise abkühlen. Daher bitte ich darum, dass sich die SchülerInnen warm anziehen.

 

Urlaubsrückkehrer

Nach den Herbstferien werden sicher einige UrlaubsrückkehrerInnen den Unterricht besuchen. Aus diesem Grund weise ich dringend auf die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz bezüglich Reisen in Risikogebiete hin und bitte alle, sich eigenverantwortlich an die gültigen Regeln zu halten.

 

Erkältungssymptome

SchülerInnen und Lehrkräfte, die Erkältungssymptome (Infekt mit einem ausgeprägteren Krankheitswert und Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes) aufweisen, dürfen die Schule nicht besuchen.

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen während der Coronapandemie nicht zur Schule kommen können, bitte ich um Mitteilung an die Verwaltung: info@rsbadsobernheim.de.

 

Sehr geehrte Eltern,

seien Sie bitte achtsam und schicken Sie Ihr Kind nur dann zur Schule, wenn es sich völlig gesund fühlt und keinerlei Symptome einer Krankheit aufweist.

 

Ich möchte, dass alle in den kommenden Wochen gesund bleiben und dabei mithelfen, den Schulbetrieb zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Nitze, Rektorin 


Aktualisierter DRS-Hygieneplan gültig ab Dienstag, 03.11.2020

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DRS-Hygieneplan Corona - Stufe 2 ab 03.1
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HYGIENEPLAN FÜR SCHULEN DES BILDUNGSMINISTERIUM RHEINLAND-PFALZ

Der Hygieneplan Corona (gültig ab 17.08.2020) wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der Universitätsmedizin Mainz erarbeitet.

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